Neue Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer/-innen

winterdienst-stadtreinigung-leipzig

Laut Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind die Anlieger/-innen für das Räumen und Streuen der Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.

Zum Streuen darf beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Es würde beispielsweise in die Baumscheiben ablaufen und dadurch die Straßenbäume nachhaltig schädigen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzighier klicken

Weitere interessante Beiträge

Wichtig: Kinder- und Sommerfeste müssen angemeldet werden

Nach nochmaligem Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig, möchten wir die Vereinsvorstände erinnern, Ihre Kinder- und Sommerfeste unbedingt bei der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde unter der E-Mail ordnungsamt@leipzig.de spätestens 14 Tage…

Das war der 13. Bowling-Cup der Kleingärtner

Bereits zum 13. Mal hatte der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner (SLK) den schon traditionellen Bowling-Cup der Kleingärtner organisiert. Gemeinschaftlicher Spaß und sportliche Bewegung zum Beginn der Gartensaison war und ist…

Stadtreinigung informiert

Gebührenänderung bei Grünschnitt-Wertmarken Sie wollen Grünschnitt auf einem unserer Wertstoffhöfe abgeben? Dann aufgepasst: Bei den Grünschnitt-Wertmarken gibt es eine Gebührenänderung von 0,50€ auf 0,70€. Sie haben noch Wertmarken, die 0,50€…