Urteile und Kommentare
Aktuelles Urteil: Kollektiver Rücktritt aller Vorstandsmitglieder
Leitsatz:
Die kollektive Niederlegung der Ämter aller Vorstandsmitglieder (Vorstand nach § 26 BGB) eines Vereins außerhalb der Mitgliederversammlung kann treuwidrig sein und zur Versagung der Eintragung im Vereinsregister führen.
Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion "Sachsensport" - Quelle: "Sachsensport", Ausgabe 09/2010
Anmerkung: Sicherlich eine sehr interessante Sichtweise der gerichtlichen Entscheidungsträger, jedoch bezieht sich diese hier lediglich auf die Kenntnisnahme und bedarf - angewendet auf die Kleingärtnervereine - einer tiefgründigeren Betrachtung und Wertung.
Bauliche Anlagen - Swimmingpools
Ist es statthaft, in Kleingärten Swimmingpools oder Badebecken zu errichten?
Das Errichten (Mauern, Betonieren, Aufstellen) von Swimmingpools/Schwimmbecken/stationärer großer Badebecken ist unzulässig. Das Aufstellen und nutzen solcher ortsfester Badeeinrichtungen sind mit dem Charakter eines Kleingartens i.S. § 1 Absatz 1 BKleingG und der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen kleingärtnerischen Nutzung (gärtnerische Nutzung und Erholungsnutzung) unvereinbar. Die berechtigte Nutzung der Pachtsache zur Erholung hat folglich auch den Charakter eines Kleingartens angepasste Inhalte.
Neue Rahmenkleingartenordnung des LSK
Was bedeutet die neue Rahmenkleingartenordnung des LSK?
Den Vorständen der KGV des Stadtverbandes Leipzigder Kleingärtner e.V.liegt die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. vom 6.11.2009 vor. Ersetzt diese die den Kleingartenpachtverhältnissen zugrunde liegende Kleingartenordnung des SLK vom 20.11.2004 und darauf basierende Kleingartenordnungen der Kleingärtnervereine? Die am 6.11.2009 vom Gesamtvorstand des LSK beschlossene Neufassung der Rahmenkleingartenordnung des LSK vom 12.10.1991 setzt die KGO des SLK vom 20.11.2004 nicht außer Kraft.